Was ist eine Tobin-Steuer?

Samstag, 7. November 2009
Das aktuelle Schlagwort

Das aktuelle Schlagwort

Die Tobin-Steuer wird derzeit sowohl unter diesem Namen als auch in Form der Transaktionssteuer als Mittel zur Dämpfung von Bör­sen­spe­ku­la­tio­nen wieder heftig diskutiert. Benannt ist die Steuer nach dem amerikanischen Ökonomen James Tobin, der 1972 die Idee zu dieser Steuer entwickelte, um internationale kurzfristige Schwankungen bei Devisengeschäften für Spekulanten (darunter die sogenannten Day­trader) unattraktiv zu machen. James Tobin wandte sich später (u. a. in einem Spiegel-Interview) vehement gegen die Instrumentalisierung seiner Steueridee für links- und entwicklungspolitische Ziele.

In den achtziger und neunziger Jahren des letzten Jahrhunderts wurde die Idee der Tobin-Steuer – vor allem durch die Organisation der Globalisierungsgegner, Attac – mit politischen Zielen einer Umverteilung von Kapital zwischen armen und reichen Ländern sowie einer Kapitalabschöpfung der börsenspekulierenden Reichen für zusätzliche Steuereinnahmen des Staates (wie teilweise auch in der derzeitigen deutschen Diskussion einer Spekulationsabgabe) verknüpft.

Tatsächlich aber ist die Tobin-Steuer von ihrem Schöpfer, dem amerikanischen Ökonomen, Keynesianer und späteren Nobelpreisträger  James Tobin dazu entwickelt worden, kurzfristige Spekulationsgewinne zu neutralisieren oder zumindest unattraktiv zu machen. Tobin war durch wirtschaftstheoretische Analysen zu dem Schluss gekommen, dass die Spekulation mit kurzfristigen Kursschwankungen des internationalen Devisengeschäfts die Kapitalströme zunehmend von der Realwirtschaft entkoppeln und gerade Drittwelt-Länder damit destabilisieren würde.

Steuermehreinnahmen aus der Tobin-Steuer und die Finanzierung von Entwicklungsprojekten waren für ihn lediglich mögliche Nebeneffekte. Die Mehreinnahmen aus der Steuer wollte Tobin für die Selbstfinanzierung der nationalen Organisationen genutzt wissen, die diese Steuer erheben und überwachen sollten, so dass die Tobin-Steuer ein für die teilnehmenden Staaten kostenneutrales Instrumentarium der Kapitalregulierung sein würde.

Die Höhe der Tobin-Steuer sollte nach dem Willen ihres Erfinders so bemessen sein, dass sie – im Sinne einer Transaktionssteuer – bei allen häufig vorgenommenen internationalen Kapitalverschiebungen mit geringen Fallgewinnen diese Gewinne aufhebt, bei mittel- und langfristigen Kapitalanlagen über Ländergrenzen hinweg, die damit verbundenen höheren Gewinne aber nicht spürbar belastet. Der Schlüssel zu dieser Filterfunktion liegt darin, dass die Steuer eben pro Transaktion anfallen sollte und sich nicht am Gewinn orientiert. D. h. je häufiger ein Spekulationsbetrag Ländergrenzen überschreitet bei gleichzeitig pro Transaktion anfallendem geringem Gewinn (z. B., wenn kurzfristige Devisenschwankungen ausgenutzt werden sollen), desto häufiger fällt die an und für sich geringe Steuer (nach Tobin zwischen 0,5 % und 1 %) an und desto größer wird die summierte Steuer gegenüber dem möglichen Spekulationsgewinn.

Tobin selbst stand seiner Idee später durchaus kritisch gegenüber, vor allem, nachdem er merkte, von welchen politischen Kräften sie für deren Zwecke uminterpretiert wurde.

Kritiker der Tobin-Steuer verweisen zum einen auf empirische Fallstudien, die von einem genau konträren Effekt der Steuer ausgehen und besagen, dass eine Erhöhung der Transaktionskosten zu einer Destabilisierung der Börsenkurse führt. Zum anderen warnen sie vor einer Verschiebung und Ausweichreaktion der Kapitalströme in noch weniger regulierte Märkte, darunter auch Schwarzgeldmärkte im Nahen Osten und Asien und ethisch kritische Märkte, wie dem Waffenhandel in Krisengebieten und Afrika, da mit der wachsenden Kluft zwischen den möglichen Gewinnen an legalen und illegalen Märkten die Hemmschwelle für eine Anlage auf den letzteren natürlicherweise abnimmt.

(ml)

  • Lesezeichen:
  • Twitter
  • Facebook
  • deli.cio.us
  • Digg
  • Folkd
  • Google
  • Buzz
  • Kledy
  • Linkarena
  • Mister Wong
  • StumbleUpon
  • Windows Live
  • Yahoo!
  • Yigg

Ihr Kommentar?

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu Diskussionen und Kommentaren.