Was ist eine kalte Progression?

Sonntag, 1. November 2009
Das aktuelle Schlagwort

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Das Schlagwort kalte Progression spielt im derzeit laufenden Wahl­kampf eine große Rolle. Nahezu alle Parteien sind sich darin einig, dass diese Steuerauswirkung ungerecht ist und beseitigt werden muss. Was aber genau ist die kalte Progression? Bei der “kalten Pro­gres­sion” handelt es sich um einen Sprung in der Steuerprogression. Dieser führt dazu, dass Steuerzahler im mittleren Einkommensbereich sogar dann in einen höheren Steuertarif rutschen, wenn die Steuererhöhung höher ausfällt als der auslösende Einkommenszuwachs. Im Politjargon heißt dieser Effekt deshalb etwas zynisch Mittelstandsbauch.

Solche automatischen Steuererhöhungen entstehen bei der Einkommensteuer durch die Tarifprogression, die vor allem im unteren Einkommensbereich steil ansteigt. Dies hat zur Folge, dass bei steigenden steuerpflichtigen Einkommen wegen des progressiven Einkommensteuertarifs die Steuerbelastung deutlich stärker steigt als der Einkommenszuwachs. Dies gilt auch bei Einkommenssteigerungen, die ausschließlich die Inflationsrate ausgleichen und keinen realen Einkommenszuwachs bedeuten.

Wie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (DIW) vorrechnet, entwickelte sich das Einkommensteueraufkommen in den letzten Jahren gemessen an der gesamtwirtschaftlichen Einkommensentwicklung sehr dynamisch. Bis 2008 dürfte das entstandene Einkommensteueraufkommen einschließlich Solidaritätszuschlag gegenüber 2005 um knapp 19 % gestiegen sein, das entspricht 36,5 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum sei das Volkseinkommen aber lediglich um knapp 11 % gestiegen, kritisiert das DIW. Wäre das Einkommensteueraufkommen nur den Einkommen entsprechend gewachsen, hätte der Zuwachs lediglich 21 Milliarden Euro betragen. Die restlichen 15,5 Milliarden Euro, immerhin 0,6 % des Bruttoinlandsprodukts, so die Berliner Steuerexperten, sind auf die kalte Progression – also eine heimliche Steuererhöhung – zurückzuführen. Ihr unterliegen vor allem Steuerpflichtige mit steuerpflichtigen Einkommen knapp oberhalb des Grundfreibetrags.

(DIW/ml)

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